Opferbeistand

Ich leiste als „Opferbeistand“ nicht nur rechtlichen sondern auch
sensiblen menschlichen Beistand, bspw. durch Vermittlung von
weiteren Organisationen (Opferschutz- und Traumazentren) und
selbstverständlich durch Geltendmachung von Schadensersatz- und
Schmerzensgeldansprüchen.
Vor diesem Hintergrund möchte ich darauf hinweisen, dass bei einer
Verurteilung des Täters dieser grundsätzlich auch die Kosten des
„Opferanwaltes“ tragen muss. Darüber hinaus besteht unter
bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit einer staatlichen
Beiordnung.
Opferbeistand/Nebenklage:
Die Bedeutung des sog. „Opferanwalts“ wird weithin unterschätzt.
Als Opferanwalt obliegt es mir u. a.
- meinen Mandanten bei Vernehmungen zu begleiten,
- Anregungen im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen zu geben,
- frühzeitig Akteneinsicht zu nehmen,
- im Strafprozess Fragen und eigene Anträge zu stellen.
TOPS Strafrecht
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