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Opferbeistand

Opferbeistand, Straftat

Ich leiste als „Opferbeistand“ nicht nur rechtlichen sondern auch sensiblen menschlichen Beistand, bspw. durch Vermittlung von weiteren Organisationen (Opferschutz- und Traumazentren) und selbstverständlich durch Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.

Vor diesem Hintergrund möchte ich darauf hinweisen, dass bei einer Verurteilung des Täters dieser grundsätzlich auch die Kosten des „Opferanwaltes“ tragen muss. Darüber hinaus besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit einer staatlichen Beiordnung.

Opferbeistand/Nebenklage:


Die Bedeutung des sog. „Opferanwalts“ wird weithin unterschätzt.


Als Opferanwalt obliegt es mir u. a.



- meinen Mandanten bei Vernehmungen zu begleiten,


- Anregungen im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen zu geben,


- frühzeitig Akteneinsicht zu nehmen,


- im Strafprozess Fragen und eigene Anträge zu stellen.

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