Scheidungsformular online

Personendaten

1. Wer stellt den Scheidungsantrag?

Wer von beiden Eheleuten den Antrag stellt, ist in der Regel völlig egal.

Wenn einer der Ehegatten im Ausland lebt, ist es für das Verfahren

meistens einfacher, wenn dieser Ehegatte formal als der Antragsteller auftritt.

2. Name und Adresse der Ehefrau:

Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob die Ehefrau dort

gemeldet ist oder nicht. Die Scheidung kann nur eingereicht werden,

wenn die Adresse vollständig bekannt ist.

Adresse
Straße / Nr.
PLZ / Ort

3. Name und Adresse des Ehemanns:

Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob

der Ehemann dort gemeldet ist oder nicht. Die Scheidung kann nur

eingereicht werden, wenn die Adresse vollständig bekannt ist.

Adresse
Straße / Nr.
PLZ / Ort

4. letzte gemeinsame Adresse der Eheleute:

4.Letzte gemensame Adresse der Eheleute:
Straße / Nr.
PLZ / Ort
Heiratsdaten

Bitte geben Sie Ihre Heiratsdaten an:

5. Datum der Heirat:

6. Ort der Heirat (Standesamt):

7. Heiratsregister-Nummer:

Die Heiratsregister-Nr. steht oben auf der Heirats-urkunde

und hat das Format z.B. "231/1990". (kann nachgereicht werden)

Daten zur Trennung

Die Trennungszeit, also die Zeit zwischen Trennung und Scheidungsantrag,

muss grundsätzlich mindestens knapp ein Jahr betragen,

wobei eine Trennung in der ehelichen Wohnung mitgezählt wird

8. seit wann getrenntlebend?

9. wer zog zuerst aus?

10. wohnt noch einer der Ehepartner in der Ehewohnung?

Kinder

11. sind gemeinsame Kinder vorhanden?

12. wenn mindestens ein minderjähriges gemeinsames

Kind vorhanden ist: bei wem lebt das Kind bzw. die Kinder?

13. wie soll das Sorgerecht geregelt werden?

Anmerkung: Derjenige Elternteil, der den Scheidungsantrag stellt,

kann immer nur die Übertragung des Sorgerechts auf sich beantragen.

Er kann also nicht beantragen, das alleinige Sorgerecht dem anderen

Elternteil zu übertragen. Stellt also beispielsweise der Vater den

Scheidungsantrag, so kann er nicht beantragen, dass die Mutter das

alleinige Sorgerecht bekommen soll. Das kann nur die Mutter selbst beantragen.

In diesem Fall müsste also die Mutter den Antrag stellen.


Wenn das nicht möglich ist, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Zustimmung des anderen Ehegatten:

14. stimmt der andere Ehegatte der Scheidung zu?

Einigung über die Scheidungsfolgen:

15. gibt es einen Ehevertrag oder eine notarielle

Scheidungsfolgenvereinbarung?

16. wie haben sich die Eheleute über folgende Punkte geeinigt?

a) Ehegattenunterhalt:
b) Ehewohnung:
c) Hausrat:
d) Kindesunterhalt:
Versorgungsausgleich (Rentenausgleich):

17. wurde in einem Notarvertrag der Versorgungsausgleich

ausgeschlossen?

Achtung: bitte den Ausschluss des Versorgungsausgleichs

(Rentenausgleich) nicht mit einem Ausschluss des Unterhalts

verwechseln.

18. falls ja: wann wurde dieser Notarvertrag geschlossen?

19. falls kein notarieller Versorgungsausgleich vorliegt:

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ausnahmsweise

beim Gericht beantragt werden, einen Verzicht auf den

Versorgungsausgleich auch ohne Notarvertrag zu genehmigen.

Das setzt voraus, dass der andere Ehegatte zustimmt,

die Ehe nur kurz war und beide Ehegatten in ungefähr gleichem

Maße berufstätig waren. Ein Ausschluss kommt auch in Betracht,

wenn nur einer der Ehegat-ten während der Ehe durchgehend

rentenversichert war, während der andere Ehegatte z.B. selbständig

war oder während der Ehe studiert hat. Ob in diesen Fällen ein

Verzicht genehmigt wird, liegt im Ermessen des Gerichts. Wir können

daher leider nicht garantieren, dass das Gericht den Verzicht genehmigt,

auch wenn die oben genannten Voraussetzungen vorliegen.

Soll ein Antrag auf Ausschluss des Versorgungs - ausgleichs gestellt werden?
Sonstiges:

20. Sind zwischen den Eheleuten weitere Prozesse anhängig?

21. Wie hoch ist das zusammengerechnete Nettoeinkommen

beider Eheleute pro Monat (ungefähre Angaben reichen aus)?

(Anm.: das Einkommen wird benötigt, um die Prozesskosten zu berechnen

und den Gerichtskostenvorschuss einzahlen zu können. Es reicht aus, dass

Sie uns das Einkommen ungefähr mitteilen. Sie können dieses Feld auch

offenlassen; wir werden uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen. Je höher

das Einkommen ist, desto höher sind die Kosten.)

22. Weitere Mitteilungen:

Kontakt:

23. Ihre Email-Adresse:


24. für evtl. Rückfragen geben Sie bitte Ihre Telefonnummer an:

Vollmacht

Ich erteile Rechtsanwältin Schürmann, Lambertstr.12, 45131 Essen, die

Vollmacht, beim zuständigen Gericht eine Scheidung mit den o.a. Daten zu

beantragen. Die Vollmacht erstreckt sich lediglich auf diejenigen Tätigkeiten, für

die ein Anwalt unbedingt erforderlich ist. Rechtsanwältin Schürmann verpflichtet

sich, die Kosten so gering wie möglich zu halten und alle erforderlichen Schritte

zu unternehmen, damit auch das Gericht die Kosten niedrig hält. Bei Verletzung

dieser Pflicht wird zu Gunsten des Mandanten unterstellt, dass eine Verringerung

der Kosten möglich gewesen wäre. Rechtsanwältin Schürmann kann dann nur

das geringere Honorar verlangen.

Hinweis: Wenn Sie dieses Formular absenden, werden die von Ihnen

gemachten Angaben bei uns gespeichert. Alle Angaben unterliegen jedoch

der strengen anwaltlichen Schweigepflicht. Das gilt auch dann, wenn kein

Auftrag zustande kommt. In diesem Fall werden Ihre Daten gelöscht.

Ihre Nachricht wird ohne Zwischenspeicherung direkt an uns weitergeleitet. Es erfolgt keine andere Verwendung der Daten oder eine Weitergabe an Dritte. Sie erklären sich mit der Verarbeitung und der Weiterleitung der oben eingetragenen Daten an uns einverstanden. Diese Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Sie haben gem. §§ 312 d, 355 BGB das Recht, binnen 1 Monat nach Auftragserteilung den erteilten Auftrag zu widerrufen. Der Widerruf ist in Textform zu richten an: Rechtsanwältin Martina Schürmann, Lambertstr. 12, 45131 Essen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Bereits ausgeführte Leistungen werden bei fristgemäß erfolgetm Widerruf, sofern Sie mich ausdrücklich vor Ablauf der Widerrufsfrist beauftragt haben, tätig zu werden, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Rechnung gestellt.