Auch aus Arbeitgebersicht zahlt sich kompetente anwaltliche Beratung aus. Arbeitsrechtliche Vorschriften und Regelungen üben einen nicht unerheblichen Einfluss auf den unternehmerischen Erfolg aus. Neben Konfliktlösungen erstelle ich rechtssichere Verträge und Vereinbarungen, die sich am dem aktuellen Stand der Rechtsprechung orientieren. Ich begleite Sie bei unternehmerischen Prozessen und Verhandlungen und kann dabei auf langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht zugreifen.
Leistungen im Arbeitsrecht:
- Beratung und Vertretung im Kündigungsschutzprozess, bei Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz
- Abfindungsangebote und Abwicklungsverträge (Überprüfung und Gestaltung)
- Rechtliche Beratung bei Abschluss des Arbeitsvertrages
- Überprüfung der Zulässigkeit von Befristungen
- Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
- Rechtliche Beratung von Personalabteilungen, z.B. zu Kündigungen, Abmahnungen, allgemeinen personellen Maßnahmen
- Beratung und Vertretung zum Thema Schwerbehinderung, Mutterschutz, Zeugnis, Überstundenvergütung usw.
Wichtiger Hinweis bei Kündigung für Arbeitnehmer
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Kündigungserhalt vom Arbeitnehmer eingereicht werden.